österreichische Juristin, Verfassungsrichterin und Politikerin; Bundeskanzlerin Juni 2019 - Jan. 2020; Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) der Republik Österreich Febr. 2018 - Mai 2019; davor ab 2003 Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs; Generalanwältin und stellv. Leiterin in der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof Österreichs 1990-2002
* 25. Juni 1949 Wien
† 3. Juni 2024 Wien
Herkunft
Brigitte Bierlein wurde 1949 in Wien als Tochter eines Beamten und einer Künstlerin geboren.
Ausbildung
Nach der Matura 1967 am Humanistischen Bundesgymnasium Wien III nahm B., die ursprünglich Kunst studieren wollte, auf den Rat ihrer Mutter hin ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien auf, das sie in nur vier Jahren absolvierte. Bereits 1971 wurde sie dort zur Dr. jur. promoviert. Im Anschluss an den richterlichen Vorbereitungsdienst legte B. 1975 die Richteramtsprüfung ab.
Wirken
Ihre juristische Karriere begann B. 1975 zunächst als Zivilrichterin, v. a. im Mietrecht, am Bezirksgericht Innere Stadt in Wien und am Strafbezirksgericht Wien. 1977 wurde sie Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Wien, wo sie für allgemeine und politische Strafsachen sowie Medienstrafsachen zuständig war. 1986 wechselte sie als Oberstaatsanwältin zur Oberstaatsanwaltschaft der österreichischen Hauptstadt, bevor sie 1987 in der Strafrechtssektion des Bundesministeriums für Justiz tätig war, um dann wieder zur Oberstaatsanwaltschaft in Wien zurückzukehren.